RATGEBER · STAND 16.10.2026
Supermarkt: Preis, Grundpreis, Rabatt, Kassenbon (2026)
Im Supermarkt entscheiden zwei Orte über deinen Preis: das Regal und die Kasse. Diese Seite zeigt, was das Preisschild enthalten muss, wie Rabatte angegeben werden, welcher Preis am Ende zählt und wozu du den Kassenbon brauchst.
Preisschild und Grundpreis
Was du selbst aus dem Regal nehmen kannst, muss der Markt mit Preisschild oder Beschriftung auszeichnen. Bietet der Markt Ware verpackt oder unverpackt nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche an, steht neben dem Gesamtpreis auch der Grundpreis. Er rechnet den Preis auf eine einheitliche Menge um. So vergleichst du eine kleine mit einer großen Packung, ohne selbst zu rechnen.
Wird Ware lose abgewogen, reicht der Grundpreis als einzige Preisangabe. Bei Dosengemüse und anderen Waren mit Abtropfgewicht bezieht sich der Grundpreis auf dieses Gewicht. Ein Pfandbetrag bleibt außen vor: Er zählt bei der Berechnung des Grundpreises nicht mit.
Vergleiche verschieden große Packungen deshalb über den Grundpreis, nicht über den Packungspreis. Fehlt der Grundpreis neben dem Gesamtpreis, sprich das Personal an.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Rabatt und die 30-Tage-Regel
Wirbt ein Markt mit einer Preisermäßigung, muss er den niedrigsten Gesamtpreis nennen, den er in den 30 Tagen davor verlangt hat. Das gilt bei jeder Bekanntgabe einer Ermäßigung, nicht nur am Regalschild.
Unter bestimmten Bedingungen entfällt diese Pflicht für schnell verderbliche Ware und Ware mit kurzer Haltbarkeit, wenn der Preis sinkt, weil ein Verderb oder das Ende der Haltbarkeit droht. Beim reduzierten Joghurt kurz vor dem Ablauf musst du die 30-Tage-Angabe also nicht erwarten.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Regalpreis oder Kassenpreis?
Maßgeblich ist der Preis an der Kasse: Stand am Regal ein niedrigerer, darf der Markt dort trotzdem mehr verlangen. Du musst die Ware dann nicht zum höheren Preis kaufen. Ob dir der Markt entgegenkommt, entscheidet er selbst.
Am sichersten klärst du einen Preisunterschied direkt an der Kasse, solange die Ware noch nicht bezahlt ist. So gehst du vor:
- Schau beim Scannen auf die Kassenanzeige.
- Weicht ein Preis vom Regal ab, sag es sofort, bevor du bezahlst.
- Ein Foto des Preisschilds hilft im Gespräch, verpflichtet den Markt aber nicht.
- Besteht der Markt auf dem höheren Preis, lässt du die Ware an der Kasse zurück.
- Merkst du es erst nach dem Bezahlen, wird das Beweisen schwer.
Quellen: Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 22.07.2026)
Kassenbon: Pflicht, Kontrolle, Beweis
Der Markt muss dir einen Beleg über den Kauf ausstellen und zur Verfügung stellen. Du musst ihn aber nicht mitnehmen. Nimmst du ihn mit, prüfe Stückzahl und Preis jeder Position möglichst gleich im Markt. Fehler, die dir erst nach dem Verlassen des Supermarkts auffallen, kannst du kaum beweisen.
Heb den Bon auf, solange du die Ware noch hast. Fällt ein Mangel erst zu Hause auf, ist der Kassenbon ein wichtiges Beweismittel. Wie du dann vorgehst, steht auf der Seite zur Reklamation.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 22.07.2026), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 17.11.2025)
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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
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