RATGEBER · STAND 16.10.2026
Supermarkt: Pfand, Einweg, Mehrweg und Rückgabe (2026)
Beim Pfand entscheidet die Verpackung: Einweg oder Mehrweg. Für beide gelten unterschiedliche Regeln, und nicht jeder Markt muss jede Flasche zurücknehmen. Hier steht, was du verlangen kannst und wohin du dich bei Streit wendest.
Einwegpfand: Höhe und Ausnahmen
Auf Einweggetränkeverpackungen liegt mindestens 0,25 Euro Pfand, einschließlich Umsatzsteuer. Seit 2024 gilt das für alle Getränke in Einweg-Dosen und -Plastikflaschen. Am Preisschild muss der Markt angeben, ob ein Getränk in einer Einweg- oder Mehrwegflasche verkauft wird.
Kein Pfand gibt es auf Getränke unter 100 Millilitern oder über 3 Litern Füllmenge. Auch Getränkekartons, Schlauchbeutel und Standbodenbeutel fallen nicht unter die Pfandpflicht.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Stand der Seite 17.06.2026)
Einweg zurückgeben
Gibst du leeres Einweg-Leergut ab, muss der Markt es am Ort der Übergabe oder in unmittelbarer Nähe zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos annehmen und dir das Pfand erstatten.
Welches Leergut er annehmen muss, hängt vom Material ab: Gemeint sind Glas, Metall, Papier, Pappe und Karton sowie Kunststoff, aber nur soweit der Markt diese Materialarten selbst im Sortiment führt. Führt er Dosen, nimmt er also Dosen zurück; verkauft er nur Plastikflaschen, gilt das für Plastikflaschen. Läden mit weniger als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen nur Verpackungen der Marken zurücknehmen, die sie selbst führen.
Der Automat ist nur ein Weg. Ist er voll oder kaputt, bleibt die Annahmepflicht bestehen. Sprich dann das Personal an.
Der Pfandbon vom Automaten ist nicht dein Kassenbon vom Einkauf. Ein Pfandbon aus dem Jahr 2025 lässt sich bis zum 31. Dezember 2028 einlösen, und zwar in der Filiale, in der du das Pfand abgegeben hast.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Stand der Seite 17.06.2026)
Mehrweg: engere Rücknahmepflicht
Beim Mehrwegpfand können die Abfüller die Höhe selbst festlegen. Zurücknehmen muss ein Markt Mehrwegverpackungen nur, wenn sie von Waren stammen, die er selbst im Sortiment führt. Viele Läden nehmen in der Praxis auch Flaschen der gleichen Art, Form und Größe an. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht.
Frag bei fremden Mehrwegflaschen deshalb vorher nach. Am sichersten gibst du Mehrweg dort zurück, wo du es gekauft hast.
Quellen: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Stand der Seite 17.06.2026), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentrale Hamburg (Stand der Seite 28.05.2026)
Wenn der Markt die Annahme verweigert
Ob eine Weigerung berechtigt ist, hängt vom Leergut ab: Einweg-Leergut eines Materials, das der Markt führt, muss er annehmen; kleine Läden nehmen nur Marken zurück, die sie führen. Mehrwegflaschen außerhalb seines Sortiments muss er nicht annehmen. So gehst du vor:
- Weise das Personal ruhig darauf hin, dass der Markt Einweg-Leergut dieses Materials zurücknehmen muss.
- Verlange die Marktleitung, wenn die Annahme trotzdem abgelehnt wird.
- Notiere Datum, Uhrzeit und Filiale und fotografiere das Leergut mit dem Pfandzeichen.
- Hilft das nicht, wende dich an die Untere Abfallbehörde deines Wohnorts. Sie ist in der Regel zuständig.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentrale Hamburg (Stand der Seite 28.05.2026)
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